Förderrichtlinien
§ 1 Arten der Förderung
Die Kulturstiftung Norderstedt fördert kulturelle Bildungsangebote in den Bereichen Tanz, Theater, Musik, Bildende Kunst und Medien für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die ihren Wohnsitz in Norderstedt oder näherer Umgebung haben.
Hierzu gehören der langfristige Unterricht, die Teilnahme an spartenübergreifenden Projekten/Workshops und der Erwerb erforderlicher Hilfsmittel.
Die Kulturstiftung Norderstedt arbeitet eng mit den Anbietern für die genannten Bildungsangebote zusammen, um das vorhandene kulturelle Potential zu optimieren. Zusammen ergänzen und unterstützen sie auch die musische Arbeit der allgemeinbildenden Schulen. Dies schließt sowohl die kulturelle Basisarbeit als auch die Begabtenförderung einschließlich der Studienvorbereitenden Ausbildung mit ein.
§ 2 Fördermittel
Fördermittel können auf Antrag gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht. Anträge sind formlos schriftlich über die Geschäftsstelle an den Vorstand zu stellen und sollen eine Empfehlung einer fachlich geeigneten Person oder Organisation enthalten. Über die Anträge entscheidet der Vorstand, er kann beratend den Sachverstand Dritter hinzuziehen.
Ca. 60 % der Fördermittel sollen für Unterrichtszuschüsse, ca. 40 % der Fördermittel als Zuschüsse zur Projektfinanzierung und zum Erwerb von Hilfsmitteln vergeben werden. Von dieser Regelung kann abgewichen werden, wenn z. B. eine Projektfinanzierung mehr Mittel erfordert.
§ 3 Antragsverfahren für Unterrichtszuschüsse/ Dauer der Förderung
Förderung wird grundsätzlich für ein Schuljahr (01.08.- 31.07.) gewährt. Bei entsprechender fachlicher und persönlicher Eignung kann die Förderung verlängert werden. Der Einsatz der Fördermittel soll auch denjenigen zugute kommen, die eine Berufsausbildung im musischen Bereich anstreben.
Die Geförderten sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Bei unregelmäßiger und unpünktlicher Teilnahme wird die Förderung eingestellt.
Ferner werden die Geförderten aufgefordert, ihre erworbenen Fertigkeiten/Fähigkeiten bei Veranstaltungen zugunsten der Stiftung zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Förderung der Unterrichtsteilnahme
Basis der Wertermittlung der Unterrichtszuschüsse sind die jeweils gültige Entgeltordnung der Musikschule des FORUM der Stadt Norderstedt für die Bereiche Sozial-, Familien-, Mehrfachermäßigung und die der Kulturstiftung bekannten Entgeltordnungen der anderen Anbieter.
1. Ermäßigungen aus Einkommensgründen
Die Ermäßigung errechnet sich aufgrund der Gegenüberstellung des bereinigten Einkommens der Familie sowie des Bedarfes entsprechend der Regelungen aus dem Bereich Kindertagesstätten der Stadt Norderstedt.
- bei einem Verhältnis zwischen 95 und 100 % : 10 % Ermäßigung
- bei einem Verhältnis zwischen 85 und 94 % : 20 % Ermäßigung
- bei einem Verhältnis zwischen 75 und 84 % : 30 % Ermäßigung
- bei einem Verhältnis zwischen 65 und 74 % : 40 % Ermäßigung
- bei einem Verhältnis bis 64 %: 50 % Ermäßigung
2. Familien- und Mehrfächerermäßigung
Es wird automatisch eine Ermäßigung gewährt, wenn entweder mehrere Fächer belegt werden oder mehrere Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft ein Unterrichtsangebot wahrnehmen. Die Ermäßigung errechnet sich wie folgt:
- zwei Fächer bzw. SchülerInnen pro Haushalt 5 % Ermäßigung
- drei Fächer bzw. SchülerInnen pro Haushalt 10 % Ermäßigung
- vier Fächer bzw. SchülerInnen pro Haushalt 15 % Ermäßigung
- fünf oder mehr Fächer bzw. SchülerInnen pro Haushalt 20 % Ermäßigung
§ 5 Förderung der Teilnahme an Projekten/Workshops
Gefördert wird die Teilnahme an spartenübergreifenden Projekten/Workshops und die Teilnahme an Musiktheaterproduktionen in Norderstedt
Die Projektverantwortlichen müssen einen Kostenvoranschlag und Vorschläge für die Aufteilung der Fördermittel je Projektteilnehmer einreichen. Soziale und künstlerische Kriterien sind zu berücksichtigen.
Förderung wird für die Dauer des Projektes gewährt. Der Einsatz der Fördermittel soll auch denjenigen zugute kommen, die eine Berufsausbildung im musischen Bereich anstreben. Die Geförderten sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Projekt verpflichtet. Bei unregelmäßiger und unpünktlicher Teilnahme wird die Förderung eingestellt.
Ferner werden die Geförderten aufgefordert, ihre erworbenen Fertigkeiten/Fähigkeiten bei Veranstaltungen zugunsten der Stiftung zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Förderung des Erwerbs von Hilfsmitteln/ Reisekosten
Gefördert werden der Erwerb erforderlicher Hilfsmittel wie Musikinstrumente, Noten, Textbücher, Malutensilien, Kostüme, Ballettschuhe, Werkzeuge etc. sowie Reisekosten für die Teilnahme an Konzerten, Kursen, Workshop etcs. Die entstehenden Kosten sind nachzuweisen.
§ 7 Inkrafttreten
Die Förder-Richtlinien der Kulturstiftung Norderstedt treten am Tag nach der Beschlussfassung durch den Stiftungsrat in Kraft.
Norderstedt, den 31.05.2005
















